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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen

ANMELDUNG

Mit Ihrer Reservierung schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab.

ANZAHLUNG UND ZAHLUNG

Die Anzahlung beträgt 50% des Arrangement Preises, mindestens CHF 300.-. Der Restbetrag wird bei der Anreise bezahlt. Die Beträge der Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrer Reservierung.

BESONDERE HINWEISE

Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt.
Wir haben Nichtraucherwohnungen: Bitte rauchen Sie nicht in den Wohnungen.

ANKUNFT

Sofern nicht anders vermerkt, ist die Anreise zwischen 15 Uhr und 22 Uhr.

ABREISETAGE

Die Wohnungen sind spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

RÜCKTRITT

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Annullierungen der Reservation oder Änderungen der Aufenthaltsdauer müssen dem Vermieter ebenfalls frühzeitig mitgeteilt werden.

Im Falle einer Stornierung der Reservation zahlt der Gast…

  • … bis 14 Tage vor Anreise keine Annullationskostengebühren.
  • … 14 – 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtbetrages des Aufenthaltes.
  • … bis 7 Tage vor Anreise der Gesamtbetrag des Aufenthaltes.

Die bereits bezahlte Anzahlung wird für einen nächsten Aufenthalt angerechnet.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Arrangement Preis für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Arrangement Preis berechnet.
Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

ANNULATIONSKOSTEN-VERSICHERUNG

Wir empfehlen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.

HAFTUNG

Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

ALLGEMEINES

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Visp.

Diese Bedingungen sind Bestandteil der Reservierung.